
Der Kinderwunsch ist für viele unerfüllt und die Angst vor den Kosten einer künstlichen Befruchtung sind groß. Doch der Wunsch, eigenen Nachwuchs zu haben überwiegt und mittlerweile haben auch die Krankenkassen erkannt, dass dieser unerfüllte Wunsch sogar zu Trennungen, psychischen Erkrankungen und depressivem Verhalten führen kann. Schließlich beleben Kinder das Leben vieler Menschen, sodass an dieser Stelle über die möglichen Übernahmen der Versicherungen in puncto künstliche Befruchtung gesprochen werden muss.
Gesetzliche Krankenversicherungen und die Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung
Gesetzliche Krankenkassen und deren sogenannte Leistungskatalog sind sehr eng gestrickt, sodass sie keineswegs alles übernehmen, was an Kostenvoranschläge an sie versandt wird. Dennoch ist es so, dass bei einer künstlichen Befruchtung gewisse Kriterien erwünscht sind, ehe zumindest 50 % der Kosten übernommen werden, was ganz sicher besser ist, als keinen einzigen Cent zu bekommen. Zumal die Kosten nicht gerade günstig sind, aber das haben die meisten Paare natürlich im Blick. Die meisten Krankenkassen verlangen folgende Dinge, um über eine Kostenübernahme zu entscheiden, sodass dies bitte im Vorfeld bereits sicher sein sollte, ehe man den Versuch einer Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung wirklich in Erwägung zieht.
- Das Paar muss in jedem Fall verheiratet sein.
- Die Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Der Mann darf aber maximal nur 50 Jahre alt und die Dame 40 Jahre alt sein.
- Gewisse Kriterien wie das Spermiogramm müssen den Vorbestimmungen entsprechen.
- Ein Mediziner muss bestätigen, dass die Chancen für eine künstliche Befruchtung gut sind.
- Eine vorherige oder mehrere vorherige Beratungen zum Thema sind pflicht.
- Beide Partner müssen einen HIV-Test mit negativem Ergebnis gemacht haben.
Das klingt auf dem ersten Blick etwas schwierig, aber die meisten Dingen sind nahezu aus dem Effeff zu erledigen. Das sind jedoch die Bedingungen, die gesetzliche Krankenkassen stellen und nur dann wird maximal 50 % der Kosten einer künstlichen Befruchtung übernommen, wenn dem Antrag stattgegeben wird.
Private Krankenversicherungen handhaben die Übernahme einer künstlichen Befruchtung anders
Wer privat versichert ist, der muss sich wirklich im Vorfeld mit seiner Krankenkasse auseinandersetzen, um zu erfahren, ob eine Kostenübernahme teilweise oder komplett möglich ist. Hier regulieren die Krankenkassen es jedoch ganz anders, sodass hier auf eine pauschale Aussage verzichtet wird.
Eine künstliche Befruchtung ist mit hohen Kosten verbunden. Es bleibt trotz großzügiger Übernahme schon noch eine hohe Summe übrig, die aufgebracht werden muss. Doch noch immer ist diese geringer, als die komplette, sodass der Versuch der Übernahme durch die private oder gesetzliche Krankenversicherung es in jedem Fall wert ist. Der unerfüllte Kinderwunsch könnte so schon bald in Erfüllung gehen.